Reitbuch

LZRFV Haltern am See e.V.

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von LZRFV Haltern am See e.V.

Nutzerbedingungen

1.) Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Ländlichen Zucht-, Reit- und Fahrverein Haltern am See e.V. (nachstehend "Betrieb") und den Reitschülern bzw. deren gesetzlichen Vertretern abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich die Reitschüler im Online-Buchungssystem registrieren, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgeben und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.

Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.

Eine Gruppenstunde dauert 60 Minuten, eine Einzelstunde 30 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch die Reiter, die sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden haben.

Für den Unterricht stehen Reithalle, Dressurplatz oder Springplatz zur Verfügung.

Eine Reitstunde umfasst eine Unterrichtseinheit, die in der Regel 60 Minuten dauert, wobei in einem Gruppenkurs auch mehrere Reitschüler gleichzeitig teilnehmen können. Sie beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Elemente, wobei der Schwerpunkt auf der Reitausbildung auf dem Pferd liegt. Die Reitschüler bereiten das Pferd vor und nach dem Unterricht selbst vor und versorgen es. Die Unterrichtsinhalte und -methoden werden von den Reitlehrern festgelegt.

Ein Lehrgang stellt eine intensivere, oft mehrere Stunden oder zum Teil auch Tage dauernde Veranstaltung dar, in der Reitschüler intensivere Unterrichtseinheiten zu einem bestimmten Thema oder einer bestimmten Disziplin (z. B. Dressur oder Springen) erhalten. Lehrgänge sind in der Regel zeitlich begrenzt und können sowohl Theorie- als auch Praxiselemente umfassen.

Die Zehnerkarte ist ein Gebührenmodell für Gruppenstunden, bei dem der Reitschüler 10 Unterrichtseinheiten zu einem vergünstigten Preis im Voraus erwirbt. Die Zehnerkarte unterscheidet sich je nach Altersgruppe und Art der Teilnahme (z. B. Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Nutzung von Vereins- oder Privatpferden). Die genauen Gebühren für die Zehnerkarte können der Gebührenordnung des Betriebs entnommen werden.

Das Reitbuch ist eine Online-Plattform, auf der die Reitschüler ihre gebuchten und absolvierten Reitstunden einsehen und verfolgen können. Es dient dazu, den Überblick über die Teilnahme an Reitstunden, Fortschritte und ggf. Bewertungen durch die Reitlehrer zu behalten. Reitschüler können hier auch Termine buchen und verwalten. Das Reitbuch fungiert als digitales Tool zur Organisation und Dokumentation der Reitstunden und ermöglicht eine einfache Verwaltung für Reitschüler und Reitlehrer.

3.) Risiko und Haftung

Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.


a. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthalts im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur insoweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.

Der Betrieb haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstigen Wertgegenständen.



b. Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.


c. Hinweise

Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.


d. Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch ausgeliehen werden. Bei unzureichender Ausrüstung im Gruppenunterricht ist der Reitunterricht nicht möglich. Im Einzelunterricht kann der Unterricht dann nicht auf dem Pferd stattfinden. Den Inhalt des Unterrichts bestimmt der Lehrende in diesem Fall nach billigem Ermessen.


e. Weitere Ausrüstung der Reiter

Das Tragen folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: 

Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhen wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich. Bei unzureichender Ausrüstung im Gruppenunterricht ist der Reitunterricht nicht möglich. 

Im Einzelunterricht kann der Unterricht dann nicht auf dem Pferd stattfinden. Den Inhalt des Unterrichts bestimmt der Lehrende in diesem Fall nach billigem Ermessen.

Es besteht Handyverbot während des Reitens (gilt auch für das Tragen eines Handys am Körper).


f. Auskunftspflicht

Die Reitschüler bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen durch ihre tatsächliche Teilnahme am Reitunterricht, dass sie körperlich und geistig aktuell dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.

Zum Wohle unserer Pferde behalten wir uns vor, das Reitergewicht in einem für die Pferde angenehmen Rahmen zu halten.

4.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher durch Aushang im Infokasten / Veröffentlichung auf der Homepage kommuniziert.

Die 10er-Karte ist von den Reitschülern jeweils nach bzw. vor (bzw. bei Beginn vorab zu zahlen) Verbrauch der 10 Stunden zu bezahlen, um das Guthaben wieder aufzufüllen. Jede Karte gilt für 10 Einheiten, die flexibel genutzt werden können. Die Reitschüler sind selbst dafür verantwortlich, dass die Stundenkarte ausreichend gedeckt ist, um weitere Termine wahrnehmen zu können.

Das Guthaben einer 10er-Karte verfällt spätestens nach drei Jahren.

Zusätzlich besteht die Option, ein Guthaben aufzuladen, von dem jede Reitstunde einzeln abgerechnet wird.

Einzelreitstunden, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden. Die Preise sind gesondert hinterlegt und können nicht über die 10er-Karten gebucht werden.

5.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten.

6.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig (spätestens 24 Stunden vorher) über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.

Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Für Stammplätze gilt: Reitschüler müssen sich mindestens 24 Stunden vor dem Termin abmelden, falls sie nicht teilnehmen können.

Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder Ähnlichem sind möglich.

7.) Buchung und Absage von einer Kursteilnahme

Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate in Höhe von 50 % der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die zweite Rate (50 % der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn zu überweisen.

Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.

Stornierungen bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen einer Woche und 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn werden 50 % des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als einer Woche vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kurspreis als Stornogebühr fällig. Bereits geleistete Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z. B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.